Für alle, die die Welt ihr Zuhause nennen
Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK), vielen noch als „Grüne Karte“ bekannt, gehört zu den Dokumenten, über die beim Reisen mit dem eigenen Fahrzeug besonders viel Halbwissen kursiert.
Die einen schwören darauf, dass ohne sie an keiner Grenze etwas geht, die anderen haben seit Jahren keine mehr gesehen und sind trotzdem quer durch Europa gekommen. Beide haben ein bisschen recht, es kommt schlicht darauf an, wohin die Reise geht.
Sie bestätigt, dass für dein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, die den Vorschriften des jeweiligen Reiselandes entspricht. Grün ist sie übrigens schon lange nicht mehr: Seit 2021 wird sie in Deutschland auf normalem weißem Papier ausgestellt. Seit dem 1. Januar 2025 reicht sie grundsätzlich in vielen Ländern auch als PDF auf dem Smartphone aus.
Ein Ausdruck im Handschuhfach bleibt trotzdem die klügere Variante, denn an einer abgelegenen Landesgrenze bei fünf Prozent Akkustand diskutiert es sich schlecht über Digitalisierung.

„Ich bin André, arbeite seit über 18 Jahren in der Versicherungsbranche – mehrere Jahre in der Kfz-Schaden- und Vertragsabteilung. Seit einigen Jahren habe ich mich auf das Thema Leben ohne festen Wohnsitz spezialisiert: Vanlife, Pkw, Motorrad und alles, was dazugehört. Mein Motto: Für alle, die die Welt ihr Zuhause nennen.„
Die häufigsten Fragen auf einen Blick
- In welchen Ländern brauchst du keine Internationale Versicherungskarte?
- In welchen Ländern ist die Internationale Versicherungskarte Pflicht?
- Reicht die digitale Versicherungskarte oder brauchst du einen Ausdruck?
- Welche Angaben stehen auf der Internationalen Versicherungskarte?
- Warum der eingetragene Halter wichtig ist
- Diese Länder sorgen regelmäßig für Probleme
- Internationale Versicherungskarte für Reisende ohne festen Wohnsitz
- Fazit: Internationale Versicherungskarte rechtzeitig prüfen
- FAQ
1. In welchen Ländern brauchst du keine Internationale Versicherungskarte?
In weiten Teilen Europas genügt das amtliche Kennzeichen als Nachweis deiner Kfz-Haftpflichtversicherung.
Grundlage ist das sogenannte Kennzeichenabkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros: Wer ein Kennzeichen aus einem teilnehmenden Staat führt, gilt automatisch als haftpflichtversichert.
Das betrifft sämtliche Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Hinzu kommen Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien und die Schweiz.
Für die klassische Sommerroute nach Portugal, Skandinavien oder an die kroatische Küste benötigst du die Internationale Versicherungskarte daher grundsätzlich nicht. In der Praxis ist es trotzdem sinnvoll, sie dabeizuhaben.
Nach einem Unfall oder bei einer Polizeikontrolle wird sie beispielsweise in Italien oder auf dem Balkan häufig verlangt, weil sie alle wichtigen Angaben zu Halter, Versicherer und Versicherungsnummer übersichtlich an einem Ort enthält. Außerdem findest du auf der Rückseite die Kontaktdaten der nationalen Grüne-Karte-Büros, das kann dir im Schadenfall viel Zeit und unnötige Suche ersparen.
2. In welchen Ländern ist die Internationale Versicherungskarte Pflicht?
Sobald du den Geltungsbereich des Kennzeichenabkommens verlässt, wird die Internationale Versicherungskarte zum wichtigen Einreisedokument.
Innerhalb Europas und im direkten Umfeld betrifft das Albanien, Moldau, Nordmazedonien, die Türkei, die Ukraine und Aserbaidschan. Außerhalb Europas gilt das unter anderem für Marokko und Tunesien, also besonders relevant für alle, die über Spanien weiter nach Nordafrika reisen.
Ohne eine gültige Internationale Versicherungskarte musst du an der Grenze in der Regel eine kostenpflichtige Grenzversicherung abschließen.
Je nach Land kostet diese zwischen wenigen Euro und mehreren hundert Euro, bietet häufig deutlich niedrigere Deckungssummen als deine deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung und muss bei längeren Aufenthalten oft verlängert werden. Diese zusätzlichen Kosten und den damit verbundenen Aufwand kannst du dir mit einer rechtzeitig beantragten Versicherungskarte ganz einfach sparen.
3. Reicht die digitale Versicherungskarte oder brauchst du einen Ausdruck?
Seit dem 1. Januar 2025 reicht in weiten Teilen Europas grundsätzlich auch die Internationale Versicherungskarte als PDF auf dem Smartphone aus.
Das gilt jedoch nicht überall. Gerade in den Ländern, in denen die Internationale Versicherungskarte ohnehin Pflicht ist, wird sie an der Grenze häufig weiterhin in ausgedruckter Form verlangt. In den Balkanstaaten (mit Ausnahme des Kosovo), der Türkei, der Ukraine und Belarus akzeptieren Grenzbeamte ein Smartphone-Display teilweise nicht als ausreichenden Nachweis.
Digitale Dokumente werden dort nicht überall anerkannt, unabhängig davon, was in Deutschland oder Österreich rechtlich zulässig ist.
Die praktische Konsequenz:
Wer in diese Länder reist, sollte die Internationale Versicherungskarte trotz der Digitalisierung weiterhin ausgedruckt im Handschuhfach mitführen. Ein leerer Akku oder fehlender Mobilfunkempfang an der Grenze sind dort keine überzeugenden Argumente.
Merke: Innerhalb der EU und vieler weiterer europäischer Länder genügt meist das Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Für Reisen in bestimmte Staaten solltest du die Internationale Versicherungskarte jedoch unbedingt dabeihaben – idealerweise auch ausgedruckt.

4. Welche Angaben stehen auf der Internationalen Versicherungskarte?
Auf der Internationalen Versicherungskarte sind das Kennzeichen, das Fahrzeug, die Versicherungsgesellschaft sowie die Angaben zum Versicherungsnehmer eingetragen.
Weicht der tatsächliche Fahrzeughalter vom Versicherungsnehmer ab, wird zusätzlich der abweichende Halter vermerkt. Genau an dieser Stelle entstehen in der Praxis häufig Probleme, insbesondere bei Fahrzeugen ohne festen Wohnsitz in Deutschland.
5. Warum der eingetragene Halter wichtig ist
Ist in der Zulassung eine andere Person als Halter eingetragen, erscheinen bei einer Grenzkontrolle oder nach einem Unfall im Ausland auch deren Daten auf der Internationalen Versicherungskarte, nicht deine. Das führt regelmäßig zu Rückfragen, Verzögerungen bei der Schadensregulierung und im schlimmsten Fall zu Zweifeln am Versicherungsschutz, wenn Fahrer und eingetragener Halter nicht übereinstimmen.
Gerade Reisende, die dauerhaft unterwegs sind und keinen festen Wohnsitz in Deutschland mehr haben, unterschätzen dieses Risiko häufig. Die Zulassung und damit auch die Internationale Versicherungskarte, sollte deshalb auf dich als tatsächlichen Halter laufen und nicht auf einen Bekannten oder Verwandten, bei dem das Fahrzeug nur pro forma gemeldet ist.
Falls du dafür noch keine Lösung hast:
Genau für diesen Fall gibt es den Service von Empfangsbevollmaechtigt.de. Damit lässt sich dein Fahrzeug auch ohne festen Wohnsitz in Deutschland rechtssicher auf dich selbst zulassen und die Internationale Versicherungskarte weist dich anschließend korrekt als Halter aus.
6. Diese Länder sorgen regelmäßig für Probleme
Der Kosovo erkennt die Internationale Versicherungskarte nicht an. Dort musst du bei der Einreise unabhängig von den Angaben auf deiner Karte eine kosovarische Grenzversicherung abschließen. Gleiches gilt für Gebiete wie Transnistrien oder Nordzypern.
Russland und Belarus sind seit dem 30. Juni 2023 aus dem Grüne-Karte-System suspendiert. Die Internationale Versicherungskarte ist dort nicht mehr gültig, sodass auch hier eine Grenzversicherung erforderlich ist. Für den Iran ist die Mitgliedschaft seit Anfang 2024 ebenfalls ausgesetzt.
Ein Land, das in vielen älteren Ratgebern noch fälschlicherweise als Geltungsbereich der Internationalen Versicherungskarte genannt wird, ist Israel. Das israelische Versicherungsbüro ist zum 31. Dezember 2021 aus dem Council of Bureaux ausgetreten. Seit dem 1. Januar 2022 ist die Internationale Versicherungskarte dort ungültig, auch dann, wenn das Länderkürzel IL auf deiner Karte noch aufgeführt ist. Wer mit einem ausländischen Fahrzeug nach Israel einreist, muss deshalb eine Grenzversicherung abschließen.
Ein weiteres Detail wird häufig übersehen: Auf der Internationalen Versicherungskarte sind alle Länderkürzel aufgeführt, für die Versicherungsschutz besteht.
Ist ein Kürzel durchgestrichen, gilt dort kein Versicherungsschutz. Besonders häufig betrifft das TR für die Türkei und NMK für Nordmazedonien. Manche Versicherer schließen die Türkei nur gegen eine Zusatzprämie oder ausschließlich für den europäischen Teil des Landes ein.
Prüfe deshalb vor jeder Reise die Länderkürzel auf deiner Internationalen Versicherungskarte und verlasse dich nicht allein darauf, dass das Dokument vorhanden ist.
7. Internationale Versicherungskarte für Reisende ohne festen Wohnsitz
Wenn dein Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, du aber dauerhaft unterwegs bist, ändert das an der grundsätzlichen Regelung nichts. Maßgeblich ist das Zulassungsland des Fahrzeugs, nicht dein aktueller Aufenthaltsort. Drei Punkte solltest du dennoch im Blick behalten.
- Die Gültigkeitsdauer:
Die Internationale Versicherungskarte wird für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt, je nach Versicherer typischerweise für ein bis mehrere Jahre. Wer über längere Zeit außerhalb Europas unterwegs ist, sollte rechtzeitig eine neue anfordern, statt erst an der Grenze festzustellen, dass die Karte bereits abgelaufen ist. Sie ist kostenlos und kann in der Regel auch als PDF per E-Mail angefordert werden, selbst dann, wenn du dich gerade in Marokko oder einem anderen Reiseland befindest. - Anhänger und Wohnwagen:
Verfügt dein Anhänger oder Wohnwagen über eine eigene Zulassung, verlangen manche Zielländer und Versicherer auch eine eigene Internationale Versicherungskarte. Kläre das am besten vor Reiseantritt, denn Grenzbeamte achten hier erfahrungsgemäß besonders genau darauf. - Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen:
Diese fallen nicht unter das Kennzeichenabkommen, und nicht jedes Land erkennt sie an. Wer ein Fahrzeug überführt oder frisch importiert, sollte den Versicherungsschutz deshalb vorab schriftlich bestätigen lassen, gerade hier entstehen häufig kostspielige Missverständnisse. - Ein weiterer wichtiger Hinweis, besonders für Overlander:
Die Internationale Versicherungskarte bestätigt ausschließlich den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz. Für die Kaskoversicherung gelten meist andere und deutlich engere Geltungsbereiche. Außerhalb Europas endet der Kaskoschutz bei vielen Verträgen bereits an der Grenze, während die Haftpflichtversicherung weiterhin über die Internationale Versicherungskarte besteht. Wer mit einem hochwertig ausgebauten Fahrzeug beispielsweise nach Marokko oder in die Türkei reist, sollte das vor Reiseantritt unbedingt prüfen.
Fazit: Internationale Versicherungskarte rechtzeitig prüfen
Innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz, Großbritanniens und der meisten Balkanstaaten genügt dein Kennzeichen als Versicherungsnachweis.
Für Albanien, Moldau, Nordmazedonien, die Türkei, die Ukraine, Aserbaidschan sowie Marokko und Tunesien benötigst du die Internationale Versicherungskarte.
Für den Kosovo, Russland, Belarus und Israel reicht sie dagegen nicht aus, dort ist eine Grenzversicherung erforderlich. Vor jeder Reise gilt deshalb: Länderkürzel prüfen, Gültigkeit prüfen und die Internationale Versicherungskarte vorsorglich ausgedruckt mitnehmen.
Die Internationale Versicherungskarte erhältst du kostenlos bei deinem Kfz-Versicherer, in der Regel innerhalb weniger Tage per E-Mail.
Bist du unsicher, ob dein Versicherungsschutz deine geplante Route abdeckt oder suchst eine Lösung, um dein Fahrzeug ohne festen Wohnsitz in Deutschland rechtssicher zu versichern und zuzulassen, findest du bei FreeSpiritCover und Empfangsbevollmaechtigt.de die passende Unterstützung, von Reisenden für Reisende.
(Stand: Juli 2026. Die Regelungen können sich jederzeit ändern. Informiere dich deshalb kurz vor Reiseantritt noch einmal über die aktuellen Einreise- und Versicherungsbestimmungen deines Ziellandes.)
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FAQ
Innerhalb der EU sowie im Europäischen Wirtschaftsraum genügt in der Regel das amtliche Kennzeichen als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Internationale Versicherungskarte kann dennoch bei Unfällen oder Polizeikontrollen hilfreich sein.
Unter anderem benötigst du sie für Albanien, Moldau, Nordmazedonien, die Türkei, die Ukraine, Aserbaidschan sowie für Marokko und Tunesien. Prüfe vor jeder Reise die aktuell gültigen Bestimmungen.
Seit 2025 akzeptieren viele Länder die Internationale Versicherungskarte auch digital. Für Reisen in die Türkei, nach Nordmazedonien oder andere Staaten außerhalb des Kennzeichenabkommens empfiehlt sich weiterhin ein Ausdruck.
Ja, sofern dein Fahrzeug rechtmäßig in Deutschland zugelassen und versichert ist. Entscheidend ist das Zulassungsland des Fahrzeugs, nicht dein aktueller Aufenthaltsort.
In vielen Ländern musst du direkt an der Grenze eine kostenpflichtige Grenzversicherung abschließen. Diese bietet häufig geringere Leistungen und verursacht zusätzliche Kosten, die sich durch eine rechtzeitig beantragte Internationale Versicherungskarte vermeiden lassen.



